Entlastungsleistungen
Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind ein Zuschuss der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege.

Betreuungs- & Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind ein Zuschuss der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege. Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, die zuhause gepflegt werden, haben einen Anspruch auf diesen Zuschuss.

Ihr Angehöriger erhält die Betreuungs- und Entlastungsleistungen ergänzend zu den regulären Pflegeleistungen. Dabei spielt der Grad der Pflegebedürftigkeit keine Rolle. Das monatliche Budget von 125 Euro erleichtert den anspruchsvollen Pflegealltag.

Beispiele für zusätzliche Entlastungsleistungen

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen bei ambulant versorgten Pflegebedürftigen (Reinigung, Verpflegung, Einkäufe, Fahrdienste, Botengänge)
  • Inanspruchnahme von Alltagsbegleitern (z. B. Begleitung bei Arztbesuchen, gemeinsamer Besuch auf dem Friedhof)
  • Inanspruchnahme von Pflegebegleitern (sie unterstützen pflegende Angehörige bei der Betreuung).
  • Verhinderungspflege

Wichtig: Der Entlastungsbetrag kann angespart werden.

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